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Wer in Deutschland lebt und steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Die Zahlung erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen gestaffelt nach der Anzahl der Kinder.

Kindergeld Berechnung ab 2009

Die Kindergeld Berechnung ist einfach: Für die ersten zwei Kinder gibt es je Kind EUR 164,00 monatlich. Für das dritte Kind erhalten Sie EUR 170,- und für jedes weitere Kind EUR 195,00 monatlich.

Die Zahlung von Kindergeld erfolgt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes. In einigen Fällen wird das Kindergeld auch länger gewährt, z. B. wenn Ihr Kind sich in der Ausbildung befindet oder wenn Ihr Kind arbeitslos gemeldet ist.

Freibeträge

Der Kinderfreibetrag beläuft sich auf EUR 3864,- pro Jahr, der jährliche Bertreungsfreibetrag auf EUR 2160,-.




Kindergeld Antrag und Anspruch

Ab dem 01.01.2007 sind die Ansprüche wie folgt geregelt:

Das Kindergeld wird nur noch bis maximal zum 25. Lebensjahr gezahlt. I. d. R. besteht der Anspruch bis zum 18. Lebensjahr. Für behinderte Kinder gelten Sonderregelungen. Kinder in der Ausbildung haben Anspruch bis zum 27. Lebensjahr, wenn Sie 1980 und 1981 geboren wurden. Kinder des Jahrganges 1982 haben Anspruch bis zum 26. Lebensjahr und Kinder des Jahrganges 1983 bis zum 25. Lebensjahr. Für arbeitlose und arbeitssuchend gemeldete Kinder wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt.

Die Eltern entscheiden mit dem Antrag selbst, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird. Bei Alleinerziehenden erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes an die Person, bei der das Kind lebt. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Arbeitsämtern, bei denen Sie auch den Antrag stellen.



Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich erfolgen (mit Ihrer Unterschrift). Auch ist es möglich, dass Sie einen Bevollmächtigten mit dem Antrag beauftragen. Ihren Antrag senden Sie an die für Sie zuständige Familienkasse. I. d. R. erhalten Sie bereits im Krankenhaus ein Merkblatt mit den wichtigsten Stellen, die für Sie nach der Geburt verantwortlich sind. Fragen Sie einfach im Krankenhaus nach, man wird Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Die richtigen Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Familienkasse. Im Internet finden Sie die Vordrucke unter der Adresse www.familienkasse.de oder www.bzst.de. Sie können die Dokumente dann gleich ausfüllen und ausdrucken.

Den Antrag können Sie per Post an die Familienkasse senden oder einfach dort abgeben.

Die monatliche Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkasse und richtet sich nach der Kindergeldnummer. Für den Zeitpunkt der Zahlung ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer relevant, die Sie Ihrem Bescheid entnehmen können. Endet Ihre Nummer mit der Endziffer 0, erhalten Sie die Zahlung zu Beginn des Monats. Ist Ihre Endziffer die 9, erhalten Sie die Zahlung am Ende des Monats. Das Kindergeld wird auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld erhalten Sie mittels eines schriftlichen Bescheids Ihrer Familienkasse. Dem Bescheid können Sie natürlich auch die Höhe des Betrages, die Kindergeldnummer und i. d. R. auch den Bezugszeitraum entnehmen. Bei Familienkassen des öffentlichen Dienstes müssen Sie hingegen Ihre Bezügebescheinigungen einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Interseite des Budesministeriums (www.bmfsfj.de).