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Elternzeit Anspruch

Anspruch auf Elternzeit haben Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und Ihr Kind betreuen möchten. Voraussetzung für den Elternzeit Anspruch ist, dass das Kind im selben Haushalt lebt, Sie es betreuen und nicht mehr als 30 Stunden Teilzeit je Woche arbeiten.

Die Elternzeit kann von Erwerbstätigen, Arbeitslosen, Selbständigen, Studierenden oder auch Auszubildenden genommen werden. Sind beide Eltern erwerbstätig, steht es Ihrer Entscheidung frei, wer Elternzeit in Anspruch nimmt. Jedem Elternteil stehen 3 Jahre Elternzeit zu, die nach Wunsch jeweils in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden können. Für eine weitere Aufteilung darüber hinaus ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Die gewünschte Dauer legen Sie mit dem Antrag fest.



Elternzeit Antrag

Spätestens sieben Wochen vor Ihrem Beginn der Elternzeit, muss diese beim Arbeitgeber angemeldet werden. Mit dem schriftlichen Antrag legen Sie gleichzeitig verbindlich fest, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit genommen wird. Die Antrag sollte grundsätzlich nur über zwei Jahre laufen und bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Das dritte Jahr sollte im späteren flexibel gestaltet werden, sofern Sie dieses wünschen.

Beantragen Sie die Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes, folgt daraus, dass Sie auf die für das zweite Lebensjahr verzichten und bei einer Verlängerung der Elternzeit die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen.

Das dritte Jahr kann nach den ersten zwei Jahren beantragt werden und bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Antrag muss schriftlich sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber vorliegen. Eine Bescheinigung wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Elternzeit können Sie beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend erhalten.